Musikkunde 1
Ergänzend zur musikalischen Praxis im Instrumental- und Gesangsunterricht wird im Fach Musikkunde musiktheoretisches Basiswissen umfassend vermittelt und trainiert.
Um Übertrittsprüfungen in die Mittelstufe erfolgreich bestehen zu können, müssen Schülerinnen und Schüler neben der Darbietung eines künstlerischen Programms auch Kenntnisse im Fach Musikkunde nachweisen. Empfohlenes Mindestalter für die 1. Übertrittsprüfung - und damit auch für den Musikkundekurs 1 - ist das 12. Lebensjahr.
Unterrichtsinhalte:
- Notenlesen und –schreiben: Notennamen im Violin- und Bassschlüssel, Notenwerte und Pausen, Taktarten, rhythmische und rhythmisch-melodische Verläufe aufschreiben
- Tonleitern und Dreiklänge in Dur und Moll bis 4 Vorzeichen
- Intervalle (Grobbestimmung)
- Enharmonik
- Spielanweisungen, Tempobezeichnungen
- Instrumentenkunde